Stoppt die Zerstörung brandneuer Ware!

Seit über einem Jahr ist es Händlern in Deutschland verboten, Retouren und Lagerware einfach zu vernichten.

Diese Vernichtung von neuwertigen Waren ist in Deutschland seit bereits zwei Jahren verboten – dafür hat Greenpeace mit Ihnen zusammen gesorgt. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht seit Oktober 2020 vor, dass unverkaufte Ware einer Obhutspflicht unterliegt: Das heißt, sie darf nicht mehr zerstört werden; wer sie anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass sie auch ihrer Verwendung zugeführt wird.

Doch leider ist die Geschichte damit nicht zu Ende.

Weil Verstöße gegen die sogenannte Obhutspflicht von den Behörden noch nicht bestraft werden, geht das Zerstören im Geheimen nachweislich weiter – was Greenpeace beim Onlineversandhandel Amazon mehrfach belegen konnte. Diese rechtswidrigen und klimaschädlichen Geschäftspraktiken müssen endlich aufhören!

Ressourcenschutz ist der beste Klimaschutz.

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Schluss mit sinnloser Zerstörung!

Bitte fordern Sie mit uns die Bundesregierung auf, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebene Obhutspflicht konsequent umzusetzen: damit die Vernichtung von Neuwaren endlich strafrechtlich verfolgt wird und so ein Ende findet.

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Ressourcen und Klima schützen!

Konsum ist ein Klimakiller. Denn die Übernutzung von Ressourcen ist die Hauptursache des weltweit dramatischen Verlusts von Arten und Lebensräumen sowie der Emission von Treibhausgasen. Alleine die Herstellung der Konsumgüter für den deutschen Markt im globalen Süden verdoppelt die offiziellen deutschen Treibhausgasemissionen um mehr als 100 Prozent, diese Treibhausgase werden in den nationalen Emissionen jedoch weder einkalkuliert noch in Klimazielen adressiert. Wenn dann noch aus Profitgier neuwertige Produkte einfach zerstört werden, ist das in Zeiten der Klimakrise blanker Wahnsinn! 

Diese Vernichtung von neuwertigen Waren ist in Deutschland längst verboten dafür hat Greenpeace mit Ihnen zusammen gesorgt. Ein Riesenerfolg für den Ressourcenschutz. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht seit Oktober 2020 vor, dass unverkaufte Ware einer Obhutspflicht unterliegt: Das heißt, sie darf nicht mehr zerstört werden; wer sie anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass sie auch ihrer Verwendung zugeführt wird. Doch leider ist die Geschichte damit nicht zu Ende.

Weil Verstöße gegen die Obhutspflicht von den Behörden noch nicht bestraft werden, geht das Zerstören im Geheimen nachweislich weiter – was Greenpeace beim Onlineversandhandel Amazon mehrfach nachweisen konnte. Diese rechtswidrigen und klimaschädlichen Geschäftspraktiken müssen endlich aufhören! Die Bundesregierung muss die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebene Obhutspflicht konsequent umsetzen und die Vernichtung von Neuwaren endlich strafrechtlich verfolgen.

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Greenpeace will die Vernichtung von Neuwaren beenden!

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