Erfolg: Am 31.10. steht die Bundesregierung vor Gericht. Mehr

GEMEINSAM FÜR DAS RECHT AUF ZUKUNFT

Drei Familien, deren Lebensgrundlage von der Erderhitzung bedroht ist,
klagen gemeinsam mit Greenpeace für wirksamen Klimaschutz.

Unterstütze die Klimaklage

Deutschland spürt die Klimakrise

Wir ziehen gemeinsam vor Gericht, weil vielen Menschen aufgrund der Erderhitzung Unrecht widerfährt: Ernten fallen aus, ihr Zuhause wird von Überschwemmungen bedroht, schlechte Luft und anhaltende Hitze schaden der Gesundheit von Mensch und Tier. Einen ersten Eindruck, welche Auswirkungen die Erderhitzung haben könnte, erfuhr Deutschland bei der anhaltenden Hitze des Sommers 2018. Die schlimmsten Folgen können wir noch aufhalten – wenn die Erderhitzung unter den kritischen 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau bleibt.

Folgen der Erderhitzung in Deutschland

Hitzestress

Meeresspiegelanstieg

Gletscherschmelze und ausbleibender Schneefall

Waldbrandgefahr

Trockenheit und Ernteausfälle

Extreme Wetterereignisse

Regierungen auf der ganzen Welt haben es allerdings bis heute versäumt, der Erderhitzung entschlossen entgegenzutreten und ihre Bürger*innen vor den Folgen zu schützen. Dazu gehört auch die deutsche Bundesregierung. Bis 2020 wollte Deutschland einen beträchtlichen Teil seines Ausstoßes des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 einsparen: 40 Prozent, im Vergleich zum Jahr 1990. Dieses verbindliche Ziel wird von der Bundesregierung bei Weitem verfehlt. Es scheitert nicht an der technischen Machbarkeit, sondern einzig am politischen Willen. Dafür kann man sie verantwortlich machen. Deswegen klagen wir.

Häufige Fragen

Wie ist der aktuelle Stand der Klimaklage?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine mündliche Verhandlung zur Klimaklage angesetzt: Am Donnerstag, den 31. Oktober 2019 um 10 Uhr steht die Bundesregierung von Angela Merkel wegen unterlassenem Klimaschutz vor Gericht. Für die drei Familien und Greenpeace ist das ein wichtiger Etappensieg. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in Deutschland den mangelnden Klimaschutz der Regierung verhandelt.

Aktuelle Entwicklungen rund um die Klimaklage veröffentlichen wir hier auf der Greenpeace-Webseite

Was genau ist der Inhalt der Klage?

Die Klimakläger*innen klagen auf Einhaltung des deutschen Klimaschutzzieles, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent zu senken (im Vergleich zu 1990). Durch das Unterlassen entsprechender Maßnahmen um dieses Ziel zu erreichen, verletzt die Bundesregierung die Grundrechte von Menschen wie Familie Backsen, deren Lebensgrundlage ihre ökologische Landwirtschaft ist. Und sie verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Umweltrecht.

Du möchtest mehr erfahren? Lies das Interview mit Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen

Die Klageschrift im Wortlaut

Wie kann ich die Klimakläger*innen unterstützen?

Das kannst du in Form der Unterstützungsbekundung auf dieser Seite. Setze dein Häkchen für den Newsletter-Empfang und wir halten dich über den Verlauf des Klageverfahrens und Unterstützungsaktionen auf dem Laufenden.

Was ist aus der Aktion „Beiladung zur Klimaklage“ geworden?

Mehr als 4.500 Menschen wollten sich als Beigeladene an unserer Klimaklage beteiligen. 221 Beiladungsanträge haben wir nach intensiver juristischer Prüfung im Mai 2019 beim Verwaltungsgericht eingereicht. Im Juli 2019 wies das Gericht den Antrag der Privatpersonen auf Beiladung zurück. Die ausführliche Klageschrift und die Erkenntnisse der Klimaforschung seien ausreichend, um die Gründe für die Klage zu erfassen. Das Gericht betonte allerdings, die individuellen Beeinträchtigungen der 221 Personen durch die Folgen der Klimakrise bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

Informationen zum Datenschutz

Die Daten der Beigeladenen der Klimaklage werden beim Greenpeace e.V. zum Zweck der Einreichung der Klimaklage gespeichert und verarbeitet und damit auch an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin und das Verwaltungsgericht Berlin weitergegeben. Gesundheitsdaten werden nur mit entsprechender Einwilligung gespeichert (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Wenn die Klage angenommen und ein Urteil gefällt wird, werden die Namen der Beigeladenen im Urteil genannt. Darüber hinaus informiert der Greenpeace e.V. die Beigeladenen über den weiteren Verlauf der Klimaklage. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1. lit. b DSGVO. Darüber hinaus werden ihre Adressdaten und E-Mail-Adresse dafür genutzt, um ihnen Informationen zu einer Fördermitgliedschaft und weiteren Greenpeace-Aktivitäten zukommen zulassen. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie jederzeit widersprechen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1. lit. f DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Kontaktmöglichkeiten und zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie unter https://www.greenpeace.de/datenschutz.

Fotos: Gordon Welters (16), Mike Schmidt, alle © Greenpeace